Regelbetreuung Arbeitsmedizin nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften (VBG 123/ BGV A7)
  • Übernahme der Pflichten des
    - Betriebsarztes

  • Durchführung von
    - Arbeitshygienischer Begutachtung
    - Ergonomischer Begutachtung
    - Eignungsuntersuchungen
    - Vorsorgeuntersuchungen (BGV A4)
    - Betriebliche Gesundheitsförderung
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