Baustellenkoordinator nach EG- Recht/ BaustellV

Übernahme der Pflichten des:

  • Baustellenkoordinators (SiGeKo)
    • Erstellung von Vorankündigungen
    • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe- Pläne)
  • Baubetreuung

Bei Bedarf auch Erstellung von:

  • Flucht- und Rettungsplänen
  • Feuerwehrplänen
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