| Baustellenkoordinator nach EG- Recht/ BaustellV
Übernahme der Pflichten des:
- Baustellenkoordinators (SiGeKo)
- Erstellung von Vorankündigungen
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe- Pläne)
- Baubetreuung
Bei Bedarf auch Erstellung von:
- Flucht- und Rettungsplänen
- Feuerwehrplänen
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